Allgemeine Geschäftsbedigngungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Steinmetzmeisterbetriebes
Steinmetz-Muenchen.de
Me.A.Beierlein

1. Vorbemerkungen:
Unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowohl als auch die auftragsabhängigen, in Verbindung parallel laufenden „technischen Bemerkungen“ werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossenen Verträge, auch soweit dies, bei ständigen Geschäftsbeziehungen später nicht mehr ausdrücklich erfolgt.
Alle geschäftlichen Beziehungen basieren auf diesen "Verkaufs- u. Lieferbedingungen"; ob schriftlich bestätigt oder "per Handschlag".

Wir behalten uns vor besagte AGB´s inklusive, eventueller Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Selbstverständlich würden in dem Fall, noch laufende Aufträge nach den alten AGB´s bearbeitet werden.

Alle Änderungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Ansonsten gelten die Vorschriften der VOB DIN 18332 und 18333

Sollte eine Angabe in den AGB´s fehlerhaft sein, und so nicht geltendem Recht entsprechen, so sind alle anderen Angaben hiervon nicht betroffen.
Die Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht, wenn sie der VOB Teil A + B, neuestem Stand, entgegenstehen. Nur dort wo die VOB nichts festlegt, gelten in Erweiterung a) die Richtlinien "bautechn. Information" b) BGB

2. Preise:
Es gelten grundsätzlich die angebotenen Preise inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich vereinbartem Frachtsatz u. Verpackung.

3.1 Ihre Anfrage: Sie können Ihre Anfrage an uns per Mail senden. Machen Sie dabei bitte genaue Angaben.
3.3 Unsere Angebote:
Angebote senden wir Ihnen per Mail (pdf) zu, auf Anfrage auch per Fax oder Brief. Angebote erfolgen aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und sind für uns bis 30 Tage nach Abgabe bindend. Eine Änderung der Kalkulationsgrundlage durch geänderte Angaben des Kunden berechtigt uns zur Änderung des Angebotes.
Die angegebenen Mengen- und Zeiteinheiten sind teilweise geschätzt und sind nicht mit der tatsächlich benötigten Endmenge gleichzusetzen.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Artikelabbildungen und -beschreibungen sind möglich , da es sich vor allem um handgearbeitete Waren handelt.
„Quadratmeterbedingte“ Mengenangaben sind immer ohne Verschnitt angegeben , sofern wir endsprechende Positionen nicht ausdrücklich „fertig verlegt“/ “incl.. Verschnitt“ anbieten .
Bei individuellen Sonderanfertigungen „nach Entwurf“ wird eine vorher vereinbarte Aufwandsentschädigung für die „Entwurfszeichnung“ berechnet. Nach Gegenzeichnen des Kunden auf dem Entwurf und nach Zahlung der „Entwurfsrechnung“ wird mit den Arbeiten begonnen. Die diesbezüglich erwähnte, und bis dahin angezahlte , „Aufwandsentschädigung“ wird bei der Endrechnung gutgeschrieben.
Maße, Gewichte und alle Angaben sind unverbindlich. Eventuelle Druckfehler u. Änderungen vorbehalten.
3.2 Ihre schriftliche Auftragsbestätigung: Der Kunde erkennt die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers bei seiner Bestellung an. Zur Auftragserteilung drucken Sie bitte das Angebot aus, überprüfen alle Angaben auf Ihre Richtigkeit und unterzeichen das Angebot mit Ihrer Unterschrift. Dies ist notwendig um Irrtümer und spätere Reklamationen zu vermeiden. Die Auftragsbestätigung senden Sie bitte als Brief an unsere Postanschrift. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung können Bestellungen nicht weiter bearbeitet werden. Mündliche Bestellungen oder einfache Bestellungen per E-Mail können aus Gründen der Belegbarkeit nicht angenommen werden. Da es sich bei der Anfertigung um individuelle Sonderanfertigung nach Kundenangaben handelt, ist Ihre schriftliche Auftragsbestätigung zur Annahme und weiteren Bearbeitung des Auftrags unerlässlich. Eventuel verfrüht eingehende Beträge werden zurückgebucht. Bestellungen an Postfachadressen werden von uns nicht angenommen.
3.3 Bestätigungsschreiben, Rechnung:
Nachdem Ihre Auftragsbestätigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigungsschreiben und eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte immer unter Angabe der angegebenen Rechnungsnummer.
3.4
Versand von Zweit- und Folgebeschriftungen: Für Folgebeschriftungen ist die Einsendung von Mustern erforderlich. Material und Patinierung lassen sich anhand von Fotos nicht bestimmen, nur am vorhandenen Original. Die Bestimmung der Schrifttypen ist anhand von Fotos meist möglich, nur im Zweifelsfalle muss auch hier ein Muster eingesendet werden. Ansonsten erfolgt immer die Lieferung in normaler Tönung, also dem des Materials eigener Farbe. Bei Patinierungen ist nur eine Angleichung jedoch keine genaue Übereinstimmung möglich. Spätere Reklamierungen sind ausgeschlossen. Die für eine nachträgliche Patinierung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Vorlagen und Muster sind mit Einlieferungsbeleg an unsere Geschäftsadresse zu senden. Die Vorlagen und Muster werden mit der Lieferung zurückgesendet

5. Lieferzeit:
Da die angepriesenen Waren in Handarbeit hergestellte Unikate sind beträgt die Lieferzeit, je nach Auftrag, zwischen drei und neun Wochen. Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen und –mengen einzuhalten. Lieferzeiten gelten nur ungefähr und werden, soweit als möglich, eingehalten. Eine Annulierung des Aufrages wegen Überschreitung der Lieferfrist ist in keinem Fall möglich.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie-, Rohstoff-, Versorgungsschwierigkeiten, Streik , etc) oder Ereignisse höherer Gewalt befreien uns solange von der Lieferpflicht , wie diese Faktoren sich auf unseren Betrieb auswirken.

6. Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch A.Beierlein/Steinmetz-Muenchen.de auf den Käufer über.
Der Gefahrenübergang beim Kaufvertrag findet gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe der Kaufsache statt oder wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.
Abweichend davon geht beim Versendungskauf gemäß § 447 I BGB die Gefahr grundsätzlich bereits auf Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache abgeschickt oder zum Beispiel an den Spediteur übergeben hat.

7. Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig endstehenden Forderungen gegen den Käufer, unser Eigentum.

9. Versand/Transportkosten:
Die Versand- und Transportkosten trägt der Empfänger. Art, Umfang und Kostenhöhe sind abhängig von Steingewicht und Lieferanschrift, und bedürfen jeweiliger Abklärung.

11. Rückgaberecht:
Rückgabe und Umtausch aus von uns nicht zu vertretenden Gründen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns innerhalb von 14 Tagen unter Angabe unserer Rechnungsnummer möglich. Die Rücksendungen müssen in einwandfreiem Zustand und franko erfolgen. Bei Rücksendungen trägt generell der Kunde Portokosten und Risiko.

12. Datenschutz:
Alle persönlichen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Bestellung erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

13. Zahlung:
Warenbestellungen nach individuellem Kundenwunsch sind grundsätzlich Festaufträge. Dabei werden Sie gebeten den gesamten Betrag "per Vorkasse" an uns zu überweisen. Bis dahin geleistete eventuelle "Aufwandsentschädigungen für Entwürfe" werden selbstverständlich verrechnet.
Warenbestellungen aus unseren Kleinserien erfolgen per Nachnahme. Die Gebühr trägt der Empfänger.
Wird die bestellte Ware vom Käufer nach frist- und wunschgerechter Lieferung nicht angenommen, ist eine Rückzahlung dieses Betrages nur nach Abzug der uns bis dahin entstandenen Kosten möglich. Anderere Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.


"Auftragsspezifische, technische Bemerkungen"
A.) Naturstein:
Wenn nicht besondere Lieferungen in „einem/ununterbrochenen Werkstück“ extra vereinbart sind , bedeutet auch das
Aufteilen in mehrere Einzelteile keinen Mangel Bei in Sandstein , Kalkstein, Marmor etc. vorkommenden „Nestern“ , „Tongallen“ oder „Kohleeinsprengungen“ können Ausbesserungen in Form von „Vierungen“ oder „Überspachtelungen“ durchgeführt werden. (DIN 18332 / 2.6.2 und / 2.6.3)
Natursteinmaterial unterliegt in Farbe u. Struktur naturbedingten Schwankungen. Es wird von uns möglichst passend ausgewählt. Abweichungen wie sie in der Natur des Steins liegen (wie z.B. Adern , Poren , natürliche Einlagerungen , offene Stellen , kleinere Flecken) bleiben vorbehalten und sind kein Grund zur Beanstandung. Dementsprechend (wie unter Punkt A/3) können auch ausgehändigte Handmuster vom später gelieferten Stein abweichen. Farbliche und strukturell-/designbedingte Unterschiede zwischen Stufen zu Bodenplatten und zu Sockelleisten sind aufgrund unterschiedlicher Produktionsverfahren und unterschiedlicher „Schichtausbeutung“ des Natursteins nicht immer ganz zu vermeiden, und zulässig. Wir verarbeiten bei Verlegearbeiten nur genormte Trasszemente und gewaschene Sande. Trotzdem können unter gewissen Bedingungen Ausblühungen sichtbar werden. Es handelt sich hierbei um Ausscheidungen von wasserlöslichen Substanzen aus Untergrund bzw. Verlege-Mörtel (organisch sowie anorganisch), die wir nicht zu verantworten haben.
B.) Kunststein:
Die Zusammensetzung der Materialien „Agglo“ , „Reko“ “Betonwerkstein“ und „Waschbeton“ erfolgt durch Fachleute und
mit großer Sorgfalt. Trotzdem sind Farbabweichungen , Kornverschiebungen sowie farblich auffallende Fremdkörper , bedingt durch das Natur-Material, möglich und liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches. Die Fertigungsverfahren von Betonwerkstein- und Waschbetontreppenstufen und –bodenplatten sind unterschiedlich..Farb- und Strukturschwankungen sowie Auftreten von Poren sind daher , gleicher Mischungszusammensetzung vorrausgesetzt , zulässig. Hierzu gehören auch Farbschwankungen innerhalb des gleichen Zuschlagmaterials , die durch das naturbedingte Vorkommen gegeben sind. (DIN 18333 / 2.22.4) Umwelt- und speziell witterungsbedingte Fertigungseinflüsse können ebenfalls zu Farbirritationen und Porosität führen ohne eine Verantwortlichkeit des Produzierenden erkennen zu lassen. Unsere handwerklich hergestellten Betonwerkstein- und Waschbetonprodukte sind größtenteils in reiner Handarbeit hergestellt. Daher müssen speziell auf diesem Gebiet Maßtoleranzen (in punkto Geradlinigkeit , Ebenflächigkeitund Maßgenauigkeit) von bis zu 8mm akzeptiert werden , sofern diese Teile nicht nachträglich gesägt oder gefräst wurden.Die Punkte „Naturstein A/4 und A/6“ finden auch hier Anwendung

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